Taxistreik in ganz Italien am 15. Dezember 2026

Wann
Dienstag, 15. Dezember 2026, 14 Stunden: von 08:00 bis 22:00 Uhr
Status
Geplant: beginnt am Dienstag, 15. Dezember 2026 um 08:00 UhrKeine Absage in den MIT-Daten (geprüft am 5. November 2026 um 23:37 Uhr) · auf dem offiziellen MIT-Portal prüfen (auf Italienisch).
Was ist betroffen
Taxi
Wer streikt
Addetti al Servizio TaxiAusgerufen von CLAAI/URITAXI/UTI/UNIMPRESA/ORSA TAXI/UGL TAXI/FEDERTAXI CISAL/SITAN/FAST CONFSAL TAXI/SATAM/TAM/USB TAXI/FILT CGIL TAXI/UILTRASPORTI/ATLT/CONSULTAXI/SUL TAXI/ATITAXI
Wo
Ganz Italien
Garantierte Leistungen
Das italienische Gesetz (Gesetz 146/1990) schreibt bei Streiks wesentliche Mindestdienste vor: Die genauen Zeiten und Modalitäten gibt das betroffene Unternehmen bekannt.

Weitere Einzelheiten

Angekündigt am2. November 2026
Kategorie (italienisches Original)Addetti al Servizio Taxi
Uhrzeiten (italienisches Original)14 ore: dalle 08.00 alle 22.00

Fragen zum Taxistreik am 15. Dezember 2026

Findet der Taxistreik am 15. Dezember 2026 statt oder wurde er abgesagt?

Derzeit ist er in den offiziellen MIT-Daten bestätigt und geplant, ohne Absage. Streiks können jedoch bis zuletzt abgesagt oder geändert werden: Prüfen Sie kurz vor der Abfahrt noch einmal.

Um wie viel Uhr findet der Taxistreik am 15. Dezember 2026 statt?

Angegebene Zeiten: 14 Stunden: von 08:00 bis 22:00 Uhr. In den Garantiezeiten ist der Dienst trotzdem gewährleistet; die genauen Zeiten veröffentlicht das Verkehrsunternehmen.

Wer hat den Taxistreik am 15. Dezember 2026 ausgerufen?

Der Streik wurde von CLAAI/URITAXI/UTI/UNIMPRESA/ORSA TAXI/UGL TAXI/FEDERTAXI CISAL/SITAN/FAST CONFSAL TAXI/SATAM/TAM/USB TAXI/FILT CGIL TAXI/UILTRASPORTI/ATLT/CONSULTAXI/SUL TAXI/ATITAXI ausgerufen, angekündigt am 2. November 2026.

Wo findet der Taxistreik am 15. Dezember 2026 statt?

Betroffen ist: Ganz Italien. Beteiligte Beschäftigte (italienisches Original): Addetti al Servizio Taxi.

Welche Leistungen sind beim Taxistreik am 15. Dezember 2026 garantiert?

Das italienische Gesetz (Gesetz 146/1990) schreibt bei Streiks wesentliche Mindestdienste vor: Die genauen Zeiten und Modalitäten gibt das betroffene Unternehmen bekannt.

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